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Videosprechstunde: Vergütungsoptionen für die digitale Kommunikation

Videosprechstunde: Vergütungsoptionen für die digitale Kommunikation

Videosprechstunde mit dem Kassenpatienten? Ein digitales Rezept für den Privatpatienten? Erfahren Sie hier, wie telemedizinische Leistungen vergütet werden.

Die Corona-Pandemie versetzt der Videosprechstunde einen deutlichen Schwung und auch die Politik hat reagiert und viele Hürden abgebaut. Seit der Lockerung des Fernbehandlungsverbots im Jahr 2018 sind durch die COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020 viele weitere telemedizinische Maßnahmen eingeführt worden. So können Ärzte und Psychotherapeuten aktuell unbegrenzt viele Behandlungen per Videosprechstunde abrechnen (vormals nur maximal 20 Prozent der Leistungen). Doch wie genau wird das Ganze vergütet? 

Ärzte können telemedizinische Leistungen bei gesetzlich versicherten Patienten mittels der jeweiligen Gebührenordnungspositionen (GOP) abrechnen. Psychotherapeuten erhalten erst eine Vergütung für Videosprechstunden, wenn zuvor ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Privatärztliche telemedizinische Leistungen unterliegen der Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wie wird die Videosprechstunde abgerechnet?

Ärzte und Psychotherapeuten rechnen für Videosprechstunden bei GKV-Patienten die jeweilige Grund- oder Versichertenpauschale (ausgenommen GOP 03030, 04030, 12220 und 12225) oder die Konsiliarpauschale der Strahlentherapie (GOP 25214, ausgenommen GOP 25210 und 25211) ab. 

Darüber hinaus erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zuschläge:

  • für die fachärztliche Grundversorgung (PFG-Zuschläge)
  • für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags (GOP 03040/04040)
  • für die Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistentinnen und Praxisassistenten (GOP 03060/03061)
  • für die Behandlung durch konservativ tätige Augenärztinnen und Augenärzte (GOP 06225)
  • Wenn ein Patient im Quartal gar nicht in die Praxis kommt und die Konsultation ausschließlich per Videosprechstunde stattfindet, ist die Abrechnung mit der Pseudo-GOP 88220 zu kennzeichnen. Die KV nimmt dann einen fachgruppenspezifischen Abschlag von 20 bis 30 Prozent auf die Pauschale oder den Zuschlag vor.

Abrechnungsempfehlungen der BÄK zu telemedizinischen Leistungen

Telemedizin beinhaltet bei Weitem nicht nur die Videosprechstunde. So hat der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) im Mai 2020 Abrechnungsempfehlungen beschlossen, die unter anderem die Vergütung folgender telemedizinischer Leistungen regeln:

  • Ärztliche Beratung und klinische Untersuchung mittels Videoübertragung
  • Beratungen mittels E-Mail (nicht Chat oder SMS) 
  • Ausstellung von Rezepten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) und Überweisungen
  • Erstellung und digitaler Versand von Medikationsplänen
  • Telekonsiliarische Fallbeurteilungen
  • Telemetrische Funktionsanalysen (z.B. von Herzschrittmachern) 

Im privatärztlichen Bereich lassen sich telemedizinische Leistungen über die Gebührenordnung für Ärzte abrechnen, zum Beispiel über die GOÄ-Ziffern 1 (Beratung), GOÄ Ziffer 2 (Übermittlung von medizinischen Befunden als Dateien) oder GOÄ Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung, sofern sie sich aus medizinischer Sicht erfolgreich ohne persönliche Anwesenheit des Patienten durchführen lässt). Bei Kassenpatienten können ebenfalls die EBM 01430 (Übermittlung medizinischer Dateien), 01435 (Beratung) und 01645 (Ärztliches Zweitmeinungsverfahren) für die Kommunikation mittels Messenger abgerechnet werden.

Weitere Informationen 

Autor: Dr. med. Martin Waitz, medproduction

Datum: Dezember 2020

Quellen: Deutsches Ärzteblatt: Amtliche Gebührenordnung für Ärzte. Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu telemedizinischen Leistungen.

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/GOAE/2020-06-26_DAEBl_Abrechnungsempfehlung_telemedizinische_Leistungen.pdf

Kassenärztliche Bundesvereinigung: Videosprechstunde – Übersicht zur Vergütung. https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php(Abruf: Dezember 2020)